Mitteilungsverordnung
Der Gesetzgeber verpflichtet damit bestimmte Behörden, Mitteilungen über Leistungen an die Finanzämter zu melden. Dies betrifft insbesondere Leistungen im Rahmen der Corona-Hilfen, der Fluthilfe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Sozialleistungsträger. Das zugehörige BMF Schreiben finden Sie hier:
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