Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundstücksbewertung

Das BMF hat gleichlautende Erlasse veröffentlicht vom 2. Dezember 2020. Der BFH hat zwar in einem Urteil vom 5. Dezember 2019 verlangt, dass ein niedrigerer Verkehrswert nur durch bestimmte Sachverständige festgestellt und deren Gutachten vorgelegt werden kann. Das BMF lässt aber einen größeren Spielraum an Sachverständigen zu. Insofern geht der Erlass des BMF weiter zugunsten des Steuerpflichtigen als die Forderung des BFH.

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