Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer ab 2020
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung wartet auf den Berufskraftfahrer im 2020 eine steuerliche Überraschung. Der Gesetzgeber hat einen Pauschalbetrag je Übernachtung im Kfz in Höhe von € 8,00 als Werbungskosten für den Berufskraftfahrer eingeführt.
Einzutragen sind diese Beträge in Zeile 65 der Anlage N.