Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

BMF Schreiben vom 05.11.2021 – IV C 6 – S 2177/19/10004 :008 – IV C 5 – S 2334/19/10009 :003 – DOK 2021/1117997

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