Nutzungsentschädigung scheidet aus bei mietfreier Ehewohnung
Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung im Fall der Trennung scheidet aus, wenn die Ehewohnung den Schwiegereltern mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Das ausgezogene Schwiegerkind ist dann einem Anspruch auf Nutzungsentschädigung nicht mehr ausgesetzt. Hierzu entscheid das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 10.01.2019, 20 UF 141/18.