Online-Händler dürfen keinen Express-Versand als Voreinstellung anbieten
Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 16.06.2023, Az: 12 O 57/22, dass Online-Händler den Express-Versand nicht bereits in einem Kästchen voreinstellen dürfen.
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Das Landgericht Freiburg entschied mit Urteil vom 16.06.2023, Az: 12 O 57/22, dass Online-Händler den Express-Versand nicht bereits in einem Kästchen voreinstellen dürfen.
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