Pkw aus Haushaltsgegenstand
Wann etwas ein Haushaltsgegenstand ist, muss häufig gerichtlich geklärt werden. Dies ist wichtig, da die Zuweisung von Haushaltsgegenständen völlig unabhängig von der Eigentumslage an den übrigen Gegenstand ist. Ein Pkw ist nach Auffassung des OLG Nürnberg (Beschluss vom 14. April 2026,11 UF 940/25) dann ein Haushaltsgegenstand, wenn er nach den Vermögensverhältnissen und Einkommensverhältnissen der Eheleute für Wohnung, Hauswirtschaft und Zusammenleben der Familie bestimmt ist und hierfür auch tatsächlich gemeinschaftlich genutzt worden ist.
Das OLG Nürnberg hat somit klargestellt, wie gerade bei einen Pkw aussieht. Insofern ist auch eine Zuweisung von Haushaltsgegenständen (auch dem Pkw) möglich. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dann nicht an. Das Gericht macht aber auch klar, dass die Voraussetzungen, ob ein Haushaltsgegenstand vorliegt, von demjenigen zu beweisen ist, der Rechte hieraus ableitet.