Racial Profiling in Deutschland nach wie vor vorhanden

In der Bundesrepublik Deutschland sah sich ein Polizeibeamter den Vorwurf des Racial Profiling ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste sich nun mit der Angelegenheit. Er stellte eklatante Mängel fest. Er beanstandete insbesondere, dass der Vorwurf des Racial Profiling nur im Rahmen einer internen Prüfung überprüft wurde. Es habe keine unabhängige Prüfung stattgefunden, insbesondere hätten die deutschen Gerichte die Klage des Betroffenen abgewiesen, weil es angeblich kein ausreichendes Interesse an einer Entscheidung gegeben habe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin, dass dem Racial-Profiling-Vorwurf eines Betroffenen nicht ausreichend nachgegangen wurde.

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