Rechengrößen der Sozialversicherung 2022
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen 2022 nunmehr beschlossen. Danach ergibt sich Folgendes:
- Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West € 7.050,00 pro Monat
- Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost € 6.750,00 pro Monat
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verbleibt unverändert bei € 64.350,00
- Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bei € 28.050,00 jährlich bzw. € 4.837,50 monatlich