Rechtzeitiger und vollständiger Antrag für Prozesskostenhilfe nötig
Grundsätzlich kann einer hilfebedürftigen Partei bei einer Klage mit Erfolgsaussicht Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dies ist auch rückwirkend möglich. Dies geht aber nur dann, wenn die bedürftige Partei die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse rechtzeitig abgesendet hat und auch für den Zugang gesorgt hat. Der Antrag muss zudem auch vollständig sein. Der Bundesgerichtshof hat deshalb mit Beschluss vom 12.09.2022 den Antrag des Hilfesuchenden meines Erachtens zu Recht abgelehnt. Es ist nicht ausreichend, irgendwann einmal die Unterlagen zu senden, sondern rechtzeitig, damit das Gericht im Zusammenhang mit der Klage prüfen kann, ob die Voraussetzungen vorliegen und somit staatliche Leistungen gewährt werden können.