Schmerzensgeld bei Verletzung der Speiseröhre

Das
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2015, 26 U 182/13,
hat entschieden, dass bei Verletzung der Speiseröhre aufgrund eines Behandlungsfehlers mit der Folge der Ernährung über eine Magensonde auf die Dauer von mehreren Monaten zu einem Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert