Schnitt im Finger und Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main musste sich mit Urteil vom 22. März 2020, 971 OWi 955 JS-OWI 65423/19 mit einem Schnittempfänger auseinandersetzen. Der Betroffene fuhr innerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h zu schnell.gegen ihn wurde eine Geldbuße von 235 € und ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem Monat verhängt. Das Amtsgericht verneinte einen Notstand im Sinne von § 16 OWiG. Eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben der Ehefrau, die sich stark in den Fingern geschnitten hat, lag nicht vor. Es wäre zumutbar gewesen, den Rettungswagen zurufen, sodass Amtsgericht.