(Seltsame) Entscheidungen zu Corona
Es verwundert kaum mehr, dass im Rahmen der Corona-Pandemie seltsame Entscheidungen der Verordnungsgeber oder der Gerichte entstehen, die von der Sache her nicht nachvollzogen werden können.
Es wird immer verbreitet, die Impfung würde helfen. Ob das so ist, kann meinerseits gar nicht beurteilt werden, jedoch hilft die Impfung nach Ansicht des VG Neustadt an der Weinstraße (Beschluss vom 15.03.2021, 5 L 242/21) nicht vor einer Quarantäneverkürzung. Ein Ärzteehepaar wurde als Ansteckungsverdächtige der Kategorie 1 in Quarantäne gesetzt, obwohl sie zuvor bereits beide Impfdosen des Biontech/Pfitzer Impfstoffes erhalten hatten. Deren gemeinsame Tochter, die bei ihnen mit im Haushalt wohnt, wurde positiv auf Corona getestet. Die Quarantäne wurde auch gegen die Eltern verhängt. Die Eltern ließen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht machen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab, da sie ansteckungsverdächtig im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG seien und die Absonderungszeit gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Absonderungsverordnung abzuwarten sei. Bei Geimpften ergeben sich keine Besonderheiten. Das Gericht teilte mit, dass dies nur daran liege, dass das Land Rheinland-Pfalz hier keine Sonderregelungen für Geimpfte vorgesehen hat. Zudem seien auch Allgemeinmediziner keine systemrelevante Berufsgruppe, was die Angehörigen der Berufsgruppe schon mal hart treffen dürfte.
In Niedersachsen bleiben Baumärkte und Bekleidungsgeschäfte weiterhin geschlossen. Eine Baumarktkette scheiterte noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 15.03.2021, 13 MN 70/21; 13 MN 103/21). Zwar hat das OVG deutlich dargelegt, dass offen sei, § 10 Abs. 1 b Satz 1 der dort geltenden Coronaverordnung in einem Hauptsacheverfahren für unwirksam zu erklären sei. Die Abwägung führe gerade noch dazu, dass der Gesundheitsschutz höher zu bewerten sei. Der Verordnungsgeber in Nordrheinwestfallen hat die Öffnung von Betrieben regional abgestuft. Andererseits seien die Schließungen nicht unmittelbar mit der 7 Tage Inzidenz verknüpft. Die landesweit einheitliche Regelung sei zudem gegeben, um einen Einkaufstourismus zwischen den Gebieten verschiedener Inzidenzen zu vermeiden. Das OVG sieht es zwar als zweifelhaft an, ob die Schließungen noch erforderlich und angemessen seien, auch wenn die Öffnung nach Terminvereinbarung möglich sei einschließlich Anprobe- und Bemusterungsterminen. Das OVG erkannte das nicht unerhebliche Gewicht gerade im Hinblick auf die Erschwerung des Zugangs für Laufkundschaft. Es sei weiterhin nicht ausgeschlossen, so das OVG, dass mildere, aber hinreichend effektive Mittel zur Verfügung stünden, etwa verbesserte Hygiene-Konzepte, eine bessere Erforschung von Infektionsumfeldern und viele andere Positionen. Dies müsse es aber andererseits wieder möglich machen, unter Beachtung der Infektionslage Schrift für Schritt sowie erforderlichen versuchsweise und dann mit nahezu zwangsläufig ungleiche Öffnungen vorzunehmen. Deswegen sei keine willkürliche Ungleichbehandlung anzunehmen.
Obwohl Bundeswirtschaftsminister Altmeier noch zu Beginn der Corona-Pandemie gesagt habe, es würde kein einziger Arbeitsplatz verloren gehen, erwartet doch die Bundesregierung 2021 mehr Insolvenzen. Dies musste sich die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auf eine kleine Anfrage hin anhören. Die FDP verwies darauf, dass die Maßnahme der Bundesregierung das Problem der drohenden Insolvenzen nicht verhindert, sondern lediglich zeitlich verzögert habe. Auffallend war jedoch, dass im Zeitraum Januar bis November 2020 14.621 Unternehmensinsolvenzen mit 171.556 betroffenen Arbeitnehmern beantragt wurden. Andererseits ist – wenn könnte es wundern – vom Erfolg der ergriffenen Maßnahmen überzeugt. Warum aber dann selbst die Bundesregierung die steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 befürchtet bzw. annimmt, bleibt ihr Geheimnis. Es würden keine Gefahren für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der gemeldeten Insolvenzen bestehen. Dieser letzte Gedanke ist zwar zutreffend. Wenn alle Unternehmen in Deutschland schließen würden, hätte das auch keine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland. Insofern ist dieses Argument unbrauchbar. Im Vordergrund sollte stehen, dass alle Menschen wieder einer geregelten Arbeit nachgehen und so selbst für ihren Unterhalt sorgen können. Man kann auch zusammenfassen: Die Auffassung der Bundesregierung ist „Fantasie und Schneegestöber“. So die Äußerungen meines früheren Englischlehrers.