Steigerung des Unterhaltshöchstbetrags bei der Einkommensteuer 2020

Unterstützt ein Steuerpflichtiger eine unterhaltsberechtigte Person, so konnten im Jahr 2019 bisher lediglich max. € 9.168,00 in Abzug gebracht werden. Der Unterhaltshöchstbetrag nach § 33 Abs. 1 EStG steigt im Jahr 2020 auf € 9.408,00 und im Jahr 2021 wird er auf € 9.744,00 steigen.

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