Steuerentlastungen ab 2023
Der Bundestag hat den Grundfreibetrag deutlich angehoben. Dies bedeutet, dass der Betrag, ab dem erstmals Steuer zu zahlen sind deutlich auf weit über € 10.000,00 pro Person gestiegen ist.
Es erfolgt auch weiter ein besserer Abzug für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtung und Basisrentenverträge.
Auch der Sparerfreibetrag wird pro Person von € 801,00 auf € 1.000,00 jährlich angehoben. Man kann den Freistellungsauftrag bei der Bank entsprechend nach oben korrigieren. Eventuell rentiert sich dies auch effektiv für den Normalbürger, da die Zinsen nunmehr beginnen zu steigen.
Angehoben wurde auch die Homeoffice-Pauschale. Es ist eine Geltendmachung an bis zu 210 Tagen pro Jahr möglich, wobei € 6,00 pro Tag als Pauschale angesetzt werden können. Dies ist in der Steuererklärung zu beantragen.
Arbeitgeber können bis zu € 3.000,00 insgesamt an Arbeitnehmer auszahlen. Die Auszahlung muss, wenn auch evtl. gestaffelt, im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 erfolgen.
Mit Wirkung zum 01.01.2023 ist auch das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf je € 250,00 angehoben worden.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen ist, wurde um € 252,00 angehoben.
Für Photovoltaikanlageninhaber mit und ohne Stromspeicher besteht ab 01.01.2023 die Möglichkeit, keine Umsatzsteuer zu erheben. Dies setzt jedoch voraus, dass die Photovoltaikanlage ab 01.01.2023 installiert oder erweitert wird.
Weiter wurden die reduzierte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie bis Ende 2023 verlängert.
Für sogenannte Minijobs wurde die Grenze auf € 2.000,00 angehoben, sodass hier ermäßigte Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen sind.
Für Pendler wurde die Kilometerpauschale erhöht und zwar schon rückwirkend zum 01.01.2022 und zwar ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Cent pro Kilometer.
Bereits seit 01.10.2022 geltend bis 31.03.2024 wurde die Umsatzsteuer für Gas- und Fernwärmebezieher von 19 % auf 7 % gesenkt.