Steuererklärungsfrist für 2019 bis 31.3.2021 verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat durch ein BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2020 Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bzw. der Körperschaftsteuererklärung oder der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Jahr 2019 bis zum 31. März 2021 verlängert.
Darüber hinaus sind im Einzelfall bei besonders den Gründen Fristverlängerungen möglich, wenn der Steuerpflichtige oder der Berater ohne eigenes Verschulden an der Abgabe der Steuererklärung gehindert war.

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