Steuerliche Behandlung beim Widerruf von Darlehensverträgen

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit Urteil vom 29.09.2022, 11 K 314/20E, mit der Frage der steuerlichen Behandlung nach einem Widerruf eines Bankdarlehens auseinanderzusetzen. Der dortige Kläger hatte zwei Bankdarlehen, wovon eines der Finanzierung der privat genutzten Wohnung und ein anderes einer vermieteten Wohnung diente. Die Darlehen hatte er wirksam wegen fehlender Widerrufsbelehrung widerrufen. Er erhielt dafür eine Nutzungsentschädigung. Das Finanzgericht urteilte, dass, soweit es sich um die Nutzungsentschädigung für die selbstgenutzte Wohnung handle, ein steuerpflichtiger Kapitalertrag gerade nicht vorliege. Bezüglich der vermieteten Wohnung handle es sich jedoch um negative Werbungskosten bezogen auf die Wohnungsvermietung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert