Steuerliche Grenzen für Geschenke rückwirkend erhöht

Mit Wirkung zum 1.1.2024 hat der Gesetzgeber nunmehr auch die Grenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Geschenken erhöht. Bisher war § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG geregelt, dass Geschenke bis 35 EUR abgesetzt werden können. Die Anhebung erfolgte wider Erwarten rückwirkend. Nunmehr wurde die Grenze auf 50 EUR angehoben.
Entsprechende Auswirkungen hat dies aus den Vorsteuerabzug. Es können dann selbstverständlich hier noch die zusätzlichen Vorsteuern, die zusätzlich hierauf anfallen, im Rahmen der Umsatzsteuererklärung geltend gemachten werden.