Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
(COVID-19/SARS-CoV-2);
Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen
BMF Schreiben vom 07.12.2021
Bei Unternehmen mit nachweislich coronabedingtem Umsatzrückgang ist eine Stundung der Nachzahlungen möglich, die jetzt noch verlängert wurde. Genaues finden Sie im unten stehenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.
Loading Viewer...