Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene;Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :003) und dessen Ergänzungen
vom 26. Mai 2020 (IV C 4 – S 0174/19/10002 :008) und vom 18. Dezember 2020

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