Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :013) und vom 7. Juni 2022 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :017)

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