Steuernachzahlungen bei Selbstständigen im Unterhaltsrecht
Einen etwas komplizierten Fall eines unterhaltspflichtigen selbstständigen Zimmermanns musste das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 22.05.2018, 10 UF 22/16, entscheiden.
Nachzahlungen für 2012 wurden tatsächlich in 2016 nachbezahlt. Das OLG Brandenburg setzte die Steuernachzahlung für 2012 nicht im tatsächlichen Jahr der Zahlung in 2016 sondern im Jahr 2014 an. Das Beschwerdegericht hat als Begründung angegeben, der Antragsgegner dürfe nicht von einer unrichtigen Steuererklärung profitieren und damit eine künstliche Einkommensverzerrung schaffen. Hätte er nämlich im Jahr 2012 eine richtige Steuererklärung abgegeben, hätte die Nachzahlung im Jahr 2014 stattgefunden, sodass dort die Nachzahlung anzusetzen ist, nicht aber für das Jahr 2016. Eine entsprechende Minderung der Einkünfte aus dem Jahr 2016 fand insofern nicht statt, weshalb das Gericht dann einen höheren Unterhalt für Zeiträume ab 2016 festgesetzt hat.