Tankgutscheine und Geschenkgutscheine sind steuerfreie Sachbezüge
Mittlerweile geklärt hat er Bundesfinanzhof, dass Tankgutscheine und Geschenkgutscheine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Sachbezüge sind.
Jeder Arbeitgeber kann seinem Angestellten nunmehr ohne die Folge der Versteuerung bzw. Zahlungen an die Sozialversicherung Tankgutscheine oder Geschenkgutscheine von monatlich bis zu € 44,00 zukommen lassen.
Der Bundesfinanzhof hat eindeutig nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG a.F. = § 8 Abs. 2 S. 11 EStG n.F. in allen Fällen Sachbezüge angenommen. Ausgangspunkt sind immer die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug liegt ausschließlich nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Sachleistung, nicht aber Geld hat.
Gutscheine sind folglich in der Art und Weise auszustellen, dass eine Barauszahlung vollständig ausgeschlossen ist.
Zu beachten ist ferner, dass weitere Leistungen zusammen mit dem Geschenkgutschein die monatliche Freigrenze nicht übersteigen.
Die maßgebenden Entscheidungen finden sich wie folgt:
BFH, Urteil vom 11.11.2010, VI R 21/09
BFH, Urteil vom 11.11.2010, VI R 40/10
BFH, Urteil vom 11.11.2010, VI R 27/09