Trotz Corona Pflicht zum Notar

Das OLG Frankfurt am Main legte mit Beschluss vom 09.07.2020, 10 W 21/20, einen 77-jährigen Pflichtteilsschuldner die Pflicht auf, einen Notartermin zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses wahrzunehmen. Der 77-jährige Pflichtteilsschuldner wollte jedoch jegliche Kontakte mit Dritten vermeiden im Rahmen der Corona-Pandemie. Das OLG Frankfurt am Main verpflichtete ihn jedoch dennoch hierzu, wenn am Amtssitz des Notars unter Einhaltung der gebotenen Schutz- und Hygienemaßnahmen der Termin wahrgenommen werden könne oder der Notar den Pflichtteilsschuldner im eigenen Haus besuchen würde.

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