Umsatzsteuer im Restaurant bleibt bei 7% bis 31.12.2022

Der verminderte MWSt-Satz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt aufgrund des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 10.03.2021, BGBl I 2021, S. 330, bis zum 31.12,2022. Auch die Verwaltungsanweisungen bleiben solange wirksam (BMF-Schreiben vom 03.06.2021, III C 2 – S 7030/20/10006:006, BStBL I S.610).

Hierzu das BMF-Schreiben:

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