Ungerechtfertigte Beschuldigung in einer Strafanzeige gegen den Vermieter rechtfertigen eine fristlose Kündigung
Das Amtsgericht Pforzheim musste sich mit der Frage befassen, ob unzutreffende Anzeigen und Beschuldigungen eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses rechtfertigen. Dieses bejahte das Amtsgericht Pforzheim in seinem Urteil vom 19.10.2018, 4 C 205/18, da der Mieter den Vermieter unzutreffend beim Jugendamt anzeigte und auch noch eine völlig ungerechtfertigte Strafanzeige erstattet hat.