Verlängerung Abgabe Steuererklärung 2020

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020 wurde um drei Monate bis zum 31.05.2022, bei Landwirten bis zum 31.10.2022, verlängert. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine gesonderte Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung an den Steuerpflichtigen gesendet wurde. Verspätungszuschläge und Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beginnen dann ebenfalls drei Monate später.

Es besteht daher im Rahmen der Corona-Krise etwas Luft für die Unternehmer bzw. diejenigen, die aus anderen Gründen eine Steuererklärung abgeben müssen.

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