Verlängerung der Abgabefrist zur Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023
Nun endlich ist es durch. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde von Bundesfinanzminister Lindner auf den Weg gebracht. Dies wird alle Abgabepflichtigen beruhigen. Es ist auch eine Aufgabe für die einzelnen Grundstückseigentümer ihre Unterlagen bereit zu halten und auch die doch schweren Formulare auszufüllen.
Die Verlängerung versteht vermutlich auch vor dem Hintergrund, dass lediglich etwa 1/3 der Steuerpflichtigen ihre Erklärungen erst wenige Wochen vor Ende der Frist abgegeben haben. Eine Mahnung an mehr als 18.000.000 Grundstückseigentümer hätte einen unsinnigen Aufwand an Papier und Portokosten zur Folge gehabt. Deswegen ist die Verlängerung der Abgabefrist auch vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer erst ab 01.01.2025 gelten soll, doch eine praktische und kostengünstige Lösung auch für den Staat.
Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung der Grundsteuererklärung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Nutzen Sie am besten hier diesen Link: