Verpflegungsmehraufwendungen ab 2020
Für Arbeitnehmer, die Arbeiten durchführen und dabei sowohl vom Wohnort als auch von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt tätig sind, wurden die Verpflegungsmehraufwendungen erhöht. Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden fallen € 14,00 je Tag an. Gleiches gilt für den An- und Abreisetag bei auswertiger Unterbringung. Bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden wird der Satz für den Verpflegungsmehraufwand von € 24,00 auf € 28,00 erhöht.
Für Arbeitnehmer, die Arbeiten durchführen und dabei sowohl vom Wohnort als auch von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt tätig sind, wurden die Verpflegungsmehraufwendungen erhöht. Bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden aber weniger als 24 Stunden fallen € 14,00 je Tag an. Gleiches gilt für den An- und Abreisetag bei auswertiger Unterbringung. Bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden wird der Satz für den Verpflegungsmehraufwand von € 24,00 auf € 28,00 erhöht.