VG Regensburg entscheidet über Maskenpflicht in der Schule / Anforderung an ein Attest

VG Regensburg, Beschluss v. 19.11.2020 – RO 14 E 20.2770

„Darüber hinaus muss im Regelfall erkennbar werden, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist“. Mit diesen Worten präzisiert das Verwaltungsgericht Regensburg die Anforderungen an ein Attest zur Befreiung von der Massenpflicht in der Schule. Das mit Diagnosen vorgelegte Attest einer ortsnahen Praxis, welches der bayerische Verwaltungsgerichtshof schon gefordert hatte, hat das Verwaltungsgericht Regensburg nicht ausreichen lassen, wenn nicht die Grundlage der Einschätzung für die Befreiung von der Massenpflicht enthalten ist. Das Gericht verwies auf eine im Internet abrufbare öffentliche Publikation vom 9. November 2020 der sächsischen Landesärztekammer.

Somit ist klar, dass nunmehr in den Attesten zur Maskenbefreiung in der Schule folgendes enthalten sein sollte (Optimalfall):

  1. Attest
  2. eines behandelnden Arztes, der den Schüler durch Untersuchungen kennt
  3. am besten ortsnah
  4. Angaben der Diagnosen
  5. Angaben zur Grundlage für die Erkennung der Diagnose
  6. ungeschwärzt
  7. Vorlage bei der Schule – nicht nur Kopie oder zeigen – Das Attest muß bei der Schule bleiben

Bei allen Bedenken, die man schon aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen die Veröffentlichung von Diagnosen gegenüber der Schule haben kann, wären weitere Voraussetzungen, die von einem Schüler verlangt werden, grundsätzlich unzumutbar, da Atteste mit weitergehenden Angaben weder einen Erkenntnisgewinn in medizinischer schulischer Hinsicht mit sich bringen und dies auch gar nicht ausgestellt werden können, weil weitere Angaben einfach nicht zugänglich sind und Ärzte dies auch nicht erstellen können.

Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger in diesem Fall nunmehr ein Attest mit den Angaben zur Grundlage für die Erkennung der Diagnose vorlegt und wie die Schule und das Verwaltungsgericht sich hierauf verhält.

Die weitere Rechtsprechung hierzu bleibt abzuwarten.

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