VG Würzburg: Pauschales Attest reicht nicht?, Entscheidung vom 17.09.2020 – Das sagt das Urteil nicht.

Es wird momentan viel über Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht diskutiert. Es wird häufig verbreitet, dieses Urteil würde für die bedeuten, dass man zur Befreiung von der Maskenpflicht ein Attest mit Diagnosen vorliegen müsse. Dies ist nicht der Fall, wie man aus dem Text hierzu entnehmen kann. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat dargelegt, dass der Vortrag des dortigen Antragstellers im einstweiligen Rechtsschutz nicht ausreichend sei. Es hat auf das Problem der sogenannten Vorwegnahme der Hauptsache verwiesen. Mit den einstweiligen Rechtsschutzes nicht so viel erreicht werden die mit der Hauptsache. Insofern wurde auch beanstandet, dass die Antragsteller hier noch keinen Antrag in der Hauptsache gestellt hätten.

Zwar wurde auch auf eventuell mangelnde Erfolgsaussicht in der Hauptsache verwiesen, jedoch sind genauere Aussagen dazu jedoch gerade nicht getroffen worden.

Wenn man darüber nachdenkt, ob man erneut einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz eingelegt, sollte man nicht nur versuchen genauer darzulegen als dies vor dem Verwaltungsgericht Würzburg erfolgt ist sondern auch ein Hauptsacheverfahren einlegen. Das Kostenrisiko erhöht sich hierdurch immanent. Wer dies jedoch erfolgen will, sollte die Kosten hier nicht scheuen. Nicht bekannt ist jedoch, ob eine Rechtschutzversicherung dies übernehmen wird.

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