VGH München: Das Fehlen einer Befreiungsvorschrift bei der Mund-Nase-Bedeckung verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz – 7.5.2020
Der Verwaltungsgerichtshof ist zur Zeit sehr beschäftigt. Es erfolgen viele Entscheidungen. Ich habe mir die Entscheidung sich herausgesucht. Diese beschäftigt sich mit der Mund-Nase-Beeckung. In der 3. BayIfSMV war eine Ausnahmevorschrift nicht vorgesehen.
Das Gericht (VGH München, Beschluss v. 07.05.2020 – 20 NE 20.955) geht davon aus, dass ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach Art. 20 Abs. 3 GG vorliegt, da im Bereich der Mund-Nase-Bedeckung keine Ausnahme gesehen ist.
Mit der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde dies geändert.
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