Zurückweisung wegen mangelnder Vorlage einer Vollmacht
Das
BAG, Urteil vom 24.09.2015, 6 AZR 492/14,
hat entschieden, dass eine Zurückweisung einer Willenserklärung (z.B. Kündigung) wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht nicht möglich ist, wenn eine früher vorgelegte Vollmacht die genannte Willenserklärung umfasst.
Damit kann die Wirksamkeit einer Kündigung beseitigt und Einfluß auf den Fristenlauf genommen werden. Bei einer erneuten, dann aber wirksamen Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis wegen des verschobenen Fristbeginns dann länger.
Es müssen aber selbstverständlich auch noch die anderen Voraussetzungen einer Kündigung geprüft werden.