Familienrecht
Ich berate Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts.
Scheidung und Versorgungsausgleich
Hierzu gehört in die Durchführung einer Scheidung mit Versorgungsausgleich.
Unterhalt
Es werden auch Unterhaltsansprüche nach der Trennung und nach der Scheidung von meiner Kanzlei geklärt. Hierzu werden auch die Verfahren auf Auskunft vorbereitet und durchgeführt. Wenn es schnell gehen muss, werden auch Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt.
Auch und gerade im Bereich des Kindesunterhalts müssen Ansprüche auf Auskunft, Belegvorlage zur Vorbereitung des Unterhaltsanspruchs durchgesetzt werden, um dann den Unterhalt selbst verwirklichen zu können.
Elterliche Sorge, Umgang, u.ä.
Wenn es um Kinder geht, sind auch Fragen der elterliche Sorge insbesondere der Aufenthaltsbestimmung zu klären. Auch für Fragen des Umgangs, des Urlaubs und von verschiedenen notwendigen Dokumenten Stehe ich zur Verfügung.
Greift das Jugendamt ein und ergreift verschiedenen Maßnahmen, so werde ich auch hier tätig, um unrechtmässige Einmischung des Jugendamtes zu verhindern.
Wohneigentum und Miete
Im Rahmen einer Scheidung werden auch verschiedene Fragen des Wohnungseigentums und der Mietwohnung wichtig. Wer darf zum Beispiel in der Mietwohnung bleiben? Dies kann auch in einem Eilverfahren bei Gericht beantragt werden.
Wichtig ist es auch zu klären, wer bei finanziertem EIgentum die Wohnung / das Haus behält und auch die Darlehensraten und die Zinsen weiter zahlt. Hier biete ich ebenso meine Unterstützung an.
Hausrat
Auch Fragen der Aufteilung des Hausrates bei Trennung und Scheidung können geklärt werden. Hier stehe ich zur Verfügung.
Zugewinn
Im Fall der Scheidung ist auch zu klären, welcher Ehegatte Zugewinnausgleichsansprüche geltend machen kann. Hier sieht das Gesetz verschiedene Auskunfts- und Belegvorlage- Ansprüche sowie Ansprüche auf Begutachtung vor.
Es wird abgeklärt, welcher Ehegatte unter Berücksichtigung der Inflation einen größeren Vermögenszuwachs während der Ehedauer erzielt hat. Die Hälfte der Differenz der beiden er gebnisse steht dem Ehegattenzu, der einen geringeren Vermögenszuwachs erzielt hat.
Gemeinsame Konten / gemeinsames Vermögen / Steuererklärung
Auch muss man sich Gedanken darüber machen, wie man mit einem gemeinsamen Bankkonto, anderem gemeinsamen Vermögen und der noch zu fertigenden Steuererklärung umgeht.
Hier sind klare Verhältnisse zu schaffen, um späterem Streit aus dem Weg zu gehen, der weitere erhebliche Kosten verursachen kann.
Gut zu wissen, dass man mit einer einvernehmlichen Regelung die Einmischung vom Jugendamt verhindern kann. Bei uns steht auch eine Trennung bevor, wir möchten uns einen gemeinsamen Anwalt für Familienrecht nehmen. Jedoch in Meppen. Hoffentlich bleibt es friedlich.