Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei:

Kündigungen
Lohnklagen
Zeugnissen
Urlaubsansprüchen
und vielem mehr …

Unser Service für Arbeitgeber:

Gestaltung von Arbeitsverträgen
Entwurf von Zeugnissen (Zwischenzeugnissen, Beendigungszeugnissen)
Beratung und Erstellung von Kündigungen
Abwehr von arbeitsgerichtlichen Klagen über sämtliche Instanzen
uvm

Unser Service für Arbeitnehmer:

Abwehr von arbeitsrechtlichen Kündigungen
Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
Durchsetzung von Zeugnisansprüchen oder Berichtigungen
uvm

Wichtiger Hinweis:
Kündigungen sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang unbedingt beim Arbeitsgericht anzufechten!

Haben Sie eine Aufforderung von der Gegenseite, einem Rechtsanwalt oder eine Klage erhalten, so ist schnellstes Handeln geboten.
Wir stehen hierzu zur Verfügung. Nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf und übersenden Sie auch die Unterlagen, gerne auch per Mail.

Häufig entsteht neben der Kündigung Streit über die Vergütung, Überstunden, Urlaub, Arbeitspapiere uvm. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hier ist es wichtig alle Ansprüche rechtzeitig und vollständig durchzusetzen.

Hier einige wichtige Informationen:

  • Ansprüche auf Lohn und Gehalt einschließlich Zuschlägen unterliegen häufig einer vertraglichen oder gar tarifvertraglichen Ausschlußfrist. Dies bedeutet, daß nach Ablauf der Frist der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Ein Blick in den Arbeitsvertrag und in den für den Betrieb anwendbaren Tarifvertrag ist hier dringend erforderlich, da die Fristen schon nach zwei oder drei Monaten ablaufen können. Ele ist daher angesagt, wenn der Lohn nicht oder nicht vollständig kommt.
    Die Frist ist zudem häufig so gestaltet, daß der Anspruch zuerst beim Arbeitgeber geltend zu machen ist und anschließend innerhalb einer weiteren Frist arbeitsgerichtlich geltend zu machen ist, wenn zwischenzeitlich keine Zahlung erfolgt. Auch hier ist der Ablauf zu beachten.
  • Urlaub wird auch häufig zum Streitpunkt. Zunächst ist er hier zu berechnen. Grundsätzlich ordnet das Bundesurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr bei einer 6 Tage Woche an, d.h. bei anderen Arbeitstagen wird der Anspruch heruntergerechnet, zB 20 Tage Urlaub bei einer 5 Tage-Woche.
    Aber auch der Arbeitsvertrag und Tarifverträge können höhere Ansprüche beinhalten sowie Ansprüche auf Sonderurlaub.
    Behinderte haben ebenfalls Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Bei einer 5 Tage-Woche haben Schwerbehinderte einen zusätzlichen Anspruch auf 5 Arbeitstage (§ 208 Abs. 1 SGB IX). Dies ist aber auf die Dauer der Schwerbehinderteneigenschaft im Jahr sowie bei weniger als 5 Arbeitstagen anteilig herunterzurechnen.
    Den Zusatzurlaub erhalten nur Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 oder bei einem GdB von mindestens 30 und Gleichstellung.
  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnis steht einem
    ein Anspruch auf Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung bis zum Beendigungszeitpunkt, Aushändigung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sowie Zeugnis und Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III (häufig schon elektronisch übermittelt) zu.