Grundsteuer Bayern – ohne Land- und Forstwirtschaft

Meine Kanzlei erstellt für Sie die Grundsteuererklärung. Die Vergütung richtet sich nach § 35 RVG iVm § 24 Nr. 11 a StBVV.

Die Erklärung ist bis 31.10.2022 einzureichen.

Über Ihren vergütungspflichtigen Auftrag würden wir uns freuen.