Inkasso
Die Inkassotätigkeit umfaßt das Einziehen von Forderungen und Schulden jeglicher Art, egal, ob privat oder geschäftlich. Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich kann es von enormer finanzieller Bedeutung sein, das geschuldete Geld auch zu erhalten.
Meine Kanzlei unterstützt beim Einzug der Forderungen. Es werden Anschriften bei den Meldeämtern sowie bei den Gewerbeämtern und Insolvenzen geprüft sowie Eintragungen im Schuldnerverzeichnis. Auch Handelsregister, Vereinsregister und Genossenschaftsregister werden geprüft ebenso wie die Auskünfte aus dem Bundesanzeiger.
Auf dieser Basis wird die Realisierung der ausstehenden Forderung optimiert.
Zunächst wird ein anwaltliches Forderungsschreiben mit Aufstellung der Forderung, Kosten und Zinsen erstellt unter kurzer Fristsetzung und Androhung der Durchführung gerichtlicher Maßnahmen.
Anschließend wird das gerichtliche Mahnverfahren auf elektronischem Wege beantragt. Das Verfahren wird dann über den Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid hin begleitet.
Legt ein Schuldner Widerspruch ein oder erscheint dieser wahrscheinlich wird das gerichtliche Verfahren im Wege einer Klage bzw. Anspruchsbegründung durchgeführt.
Nach Erlangung eines Titel (zB Vollstreckungsbescheid, Urteil oder Kostenfestsetzungsbeschluß) wird in die Zwangsvollstreckung übergeleitet und dort die Vermögensverhältnisse des Schuldners eruiert und dann vollstreckt in Konto, Arbeitslohn, Rente, Mietkaution, Steuererstattungsansprüche usw aber auch in Immobilien und andere Vermögenswerte.
Am Ende steht hoffentlich die erfolgreiche Zwangsvollstreckung, die bedauerlicherweise nicht immer garantiert werden kann.
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