Prozesskostenhilfe-Rechner

Erstellt von RA Dr. Heiko Übler

Prozesskostenhilfeberechnung 2022 auf Basis der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2022 und des Rechenbogens BGBl 2021, S. 5239

Dies stellt nur eine Hilfestellung dar und es erfolgt keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnung. Hierzu bedarf es anwaltlicher Beratung und Hilfestellung.

Antragsteller (Name, Vorname):
Strasse Nr.
PLZ
Ort

Nettoverdienst (einschließlich anteiligem Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld):
erwerbstätig

Einfache Entfernung zur Arbeitsstätte (bei Fahrten mit Kfz):
Weitere Werbungskosten (z.B. Arbeitsmittel, sonstige Fahrtkosten):

Sozialleistungen (auch Renten) und vereinnahmter Unterhalt (kein Kindesunterhalt):
Weitere Einkünfte (z.B. Zinsen, Vermietungseinkünfte):

Versicherungen monatlich:
monatliche Schuldenlast:
Kosten für Unterkunft + Heizung:
Anzahl Kinder (0-5 Jahre):
Anzahl Kinder (6-13 Jahre):
Anzahl Kinder (14-17 Jahre):
Verdienst bzw. Unterhalt Kinder im Haushalt - ohne Kindergeld
(z.B. Unterhalt, Einkommen, etc.)

Anzahl Erwachsene im Haushalt, für die Unterhaltspflicht besteht (außer Ehegatte)

Verdienst dieser Personen (netto):

verheiratet/verpartnert (homosexuelle Ehe)
Ehegatte/Lebenspartner (sofern vorhanden):

Nettoverdienst (einschließlich anteiligem Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld):

Einfache Entfernung zur Arbeitsstätte:
Weitere Werbungskosten Ehegatte (z.B. Arbeitsmittel, sonstige Fahrtkosten):
Sozialleistungen (auch Renten) und vereinnahmter Unterhalt des Ehegatten (kein Kindesunterhalt):
Weitere Einkünfte des Ehegatten (z.B. Zinsen, Vermietungseinkünfte):
Versicherungen monatlich (Ehegatte):
monatliche Schuldenlast (Ehegatte):
Mehrbedarf gem. § 21 SGB II und § 30 SGB XII (für Schwangere; Alleinerziehende; Senioren/Erwerbsunfähige mit Gehbehinderung/Behinderte; bei kostenaufwändiger Ernährung für Kranke, Genesende, Behinderte usw.; bei Erwerbstätigkeit trotz eingeschränkten Leistungsvermögens; bei Tätigkeit in Werkstatt für Behinderte):
Besondere Belastungen:
ungedeckter Bedarf für junge Unterhaltsberechtigte (idR € 30,88 je Schüler unter 18 Jahre)
notwendige Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule
Aufwendungen für Nachhilfe und außerschulische Lernförderung
Monatsbelastungen aus Krediten, Abzahlungskäufen, soweit angemessen
Arzt-, Zahnarzt-, Kurkosten
Unterhaltsleistungen aufgrund sittlich-humanitärer Verpflichtung
Kita- oder Kindergartenbeiträge, die der antragstellende berufstätige Elternteil aufbringt
sonstige besondere Belastungen