Arzthaftungsrecht
Substantiierungspflicht eines Patienten bei der Arzthaftung
Ist ein Patient der Auffassung, dass der ihn behandelnde Arzt doch relevante Fehler gemacht hat, steht er grundsätzlich vor dem Problem, dass er in der Regel nicht die fachliche Qualifikation besitzt, um hier medizinisch korrekten Vortrag dem Gericht gegenüber zu erbringen.
Das OLG Dresden hat mit Entscheidung vom 12.05.2020, 4 U 1388/19, dargelegt, dass die Substantiierungspflicht des klagenden Patienten nicht überspannt werden darf. Es dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden. Ein Tatsachenvortrag muss nur in groben Zügen zum Ausdruck bringen, aus welchem Komplex ein Fehler abgeleitet wird und welcher Schaden darauf eingetreten sei. Erst im Fall, dass er gegen ein zumindest teilweise klageabweisendes Urteil vorgeht, muss sich der Patient medizinisch beraten lassen, z. B. durch Beschäftigung oder Beauftragung von Privatgutachten, medizinischen Leitlinien oder anderen Stimmen aus der medizinischen Literatur und sich hier mit dem beanstandeten Feststellung des erstinstanzlichen Gerichtsgutachten auseinandersetzen.
Krankheitskostenersatz in der privaten Krankenversicherung bei medizinischen Folgen einer Brustimplantation
Der
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2016, IV ZR 353/14,
musste zur Ersatzpflicht von Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung bei erfolgten Kapselfibrose nach einer Brustimplantation entscheiden. Der Bundesgerichtshof geht dabei nicht davon aus, dass die Brustvergrößerung selbst eine Krankheit im Sinne des § 201 VVG bzw. § 1 Teil I (1) und § 5 Teil I (1) b AVB geführt habe. Dies ergebe sich aus Auslegungsgrundsätzen, wonach es um das Verständnis eines durchschnittlichen, Unverständnis bemühten Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs sich ergibt. Krankheit ist dabei einer auf der Grundlage allgemein bekannt gewordener medizinischer Erkenntnis objektiv aus ärztlicher Beurteilung bestehender annormaler, regelwidriger Körper-
Andererseits wurde die spätere Kapselfibrose und die Implantatdislokation als Krankheit angesehen. Die Versicherung wäre dabei aber nur leistungsfrei, wenn davon auszugehen sei, dass sowohl die Kapselfibrose als auch die Implantatdislokation zumindest billigend in Kauf genommen worden wären. Da eine Kapselfibrose lediglich in 5 bis 20 % der Fälle auftrete, müsse besonders geprüft werden, ob Wissens-
Kein Schadenersatz bei abgesagter Operation
Das
AG München, Urteil vom 28.01.2016, 213 C 27099/15,
hat entschieden, dass eine Klinik in den Geschäftsbedingungen eine Schadenersatzverpflichtung nicht wirksam einstellen kann, die bei Absagung eines Operationstermins diesem eine Schadenersatzverpflichtung auferlegt. Diese Klausel sei unwirksam, soweit der normalerweise zu erwartende Schaden unangemessen hoch angesetzt sei. Grund sei insbesondere, dass die Inanspruchnahme einer Heilbehandlung ein gesteigertes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Patient voraussetzt, dass letztere den Behandlungsvertrag jederzeit gem. §§ 621 Nr. 5, 627 BGB fristlos kündigen kann, ohne hierfür sachliche oder wichtige Gründe angeben zu müssen. Das wirtschaftliche Interesse des Behandlers muss dabei gegenüber dem Schutzwürdigen Interesse des Patienten auf körperliche Unversehrtheit zurücktreten.
Klage auf Schadenersatz wegen Kind mit Down-
Das
OLG München, Urteil vom 04.02.2016,
hat eine Klage von Eltern auf Unterhalt für ein behindertes Kind abgewiesen. Das Paar hatte sich bei Frauenärzten beraten und behandeln lassen. Es beanstandete, dass Down-
Schmerzensgeld bei Verletzung der Speiseröhre
Das
OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2015, 26 U 182/13,
hat entschieden, dass bei Verletzung der Speiseröhre aufgrund eines Behandlungsfehlers mit der Folge der Ernährung über eine Magensonde auf die Dauer von mehreren Monaten zu einem Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00.