Familienrecht – Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleichszahlungen als Werbungskosten
Das
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.11.2015, 7 K 453/15 E,
hat entschieden, dass Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs an eine betriebliche Altersvorsorge als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig seien, da diese der Erhaltung der eigenen Versorgungsansprüche dienen.
Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Der
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.10.2014, XII ZB 318/11,
hat entschieden, dass bei einem ehevertraglichen Ausschluss des Versorgungsausgleichs eine Ausübungskontrolle stattzufinden hat.
Die dortigen Parteien waren Zahnarzt und Physiotherapeutin, welche beide eine eigene Praxis hatten. Das Amtsgericht lehnte die Durchführung des Versorgungsausgleichs aufgrund ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs ab. In der Berufungsinstanz führte das Oberlandesgericht den Versorgungsausgleich uneingeschränkt durch. Der Bundesgerichtshof hatte in der Revision darüber zu entscheiden, ob der Versorgungsausgleich wirksam sei. In dem hier zu entscheidenden Fall war die Ehefrau Inhaberin einer großen Physiotherapiepraxis mit mehreren Angestellten. Allein deshalb sei sie schon nicht in einer unterlegenen Position gewesen. Ehebedingte Defizite könnten dann im Güterrecht oder mit Instrumenten des Unterhaltsrechts ausgeglichen werden. Der BGH hat die Ehefrau auf den Zugewinnausgleich insoweit verwiesen.