Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflicht
Überprüfung der Umsatzsteuer-ID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 02.11.2016, V B 72/16, nochmals deutlich klargestellt, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine materiellrechtliche Voraussetzung der innergemeinschaftlichen Lieferung darstellt. Für die Beurteilung der Steuerfreiheit führt sie jedoch zu einem Vertrauensschutz im Rahmen des Buchungsnachweises.
Im zu entscheidenden Fall hat der steuerpflichtige ein Fahrzeug an eine italienische Firma mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert. Das Finanzamt stellte jedoch fest, dass es sich bei der Firma in Italien nicht um eine solche im Sinne des § 6 a Abs. 1 UStG handle. Das Finanzamt wandte sich insofern gegen die Umsatzsteuerfreiheit, die der Steuerpflichtige abgesetzt hatte.
Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung des Steuerpflichtigen. Dieser hatte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer abgefragt und eine positive Antwort erhalten, weshalb es sich um einen Sachverhalt mit Vertrauensschutzcharakter handle, was dem Steuerpflichtigen zuzusprechen sei.
Schadenersatz in der Umsatzsteuer
Der
BGH, Urteil vom 17.07.2001, X ZR 71/99,
hat entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung gem. § 326 BGB umsatzsteuerrechtlich der steuerbaren Leistung, die ursprünglich angedacht war, als gleich zu setzen ist. Es liegt insofern ein steuerbarer Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts vor.
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG bei Vermietung von Fertigbauten
Der
EuGH, Urteil vom 16.01.2003, C-
musste über diesen Sachverhalt entscheiden. Sofern ein Gebäude, das aus Fertigteilen errichtet wird und mit dem Erdreich so verbunden ist, dass es weder leicht demontiert noch leicht versetzt werden kann, stellt dies eine Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Art. 13 Teil B b der 6. Umsatzsteuerrichtlinie (77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977) dar. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Vermieter dem Mieter das Grundstück und das Gebäude oder nur das Gebäude überlässt.
Umsatzsteuerfreiheit bei Geschäftsveräußerung durch Bauträger
Der
BFH, Urteil vom 24.02.2015, V R 45/02,
hat entschieden, dass eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1a UStG im Ganzen voraussetzt, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.
Umsatzsteuerpflicht von Geschäftsführungsleistungen einer GmbH
Der
BFH, Urteil vom 06.06.2002, V R 43/01,
hat entschieden, dass Geschäftsführungsleistungen einer GmbH aufgrund eines Vertrages für eine GbR der Umsatzsteuer unterliegen.
Umsatzsteuer bei Zwangsversteigerung
Das
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2002, 4 U 85/01,
hat entschieden, dass das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren bei der Ersteigerung von Grundstücken auch die auf das Zubehör entfallende Umsatzsteuer umfasst.
Umsatzsteuerfreie Bauleistungen nach Grundstücksveräußerung
Der
BFH, Urteil vom 19.03.2009, V R 50/07,
hat einen einheitlichen Grundstücksumsatz im Sinne von § 4 Nr. 9a UStG angenommen auch wenn derselbe Veräußerer in zwei getrennten Verträgen zum einen ein Grundstück veräußern und zum anderen die Pflicht zur Erstellung eines schlüsselfertigen Büro-
Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlung durch Funktionstraining in Rheumagruppen
Der
BFH, Urteil vom 30.04.2009, V R 6/07,
hat entschieden, dass Heilbehandlung durch Funktionstraining in Rheumagruppen, sofern es von den Krankenkassen nach § 43 SGB V in Verbindung mit der Gesamtvereinbarung über den Rehabilitationssport und das das Funktionstraining vergütet wird, Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG erreichen kann.
Überlassung eines Werbefahrzeugs und Umsatzsteuer
Der
BFH, Urteil vom 16.04.2008, XI R 56/06,
hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung eines Kfz mit Werbeaufdrucken zur Nutzung mit dem Recht, es nach Ablauf von fünf Jahren ohne Zahlung eines Entgelts zu erwerben als Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu klassifizieren ist. Als Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungskosten des Kfz anzusetzen. Kostenlose Zurverfügungstellung des Werbefahrzeugs ist daher nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Gutachtertätigkeit zur Pflegeversicherung ist umsatzsteuerpflichtig
Der
BFH, Urteil vom 08.10.2008, V R 32/07,
hat unter Bezug auf § 4 Nr. 14, Nr. 15a, Nr. 16d, e UStG sowie Richtlinie 77/388/EWG und deren Artikel 13 Teil A Abs. 1c und g, entschieden, dass bei Erstellung von Gutachten im Auftrag des medizinischen Dienstes zu Zwecken der Pflegeversicherung diese nicht umsatzsteuerfrei ist. Dies ergibt sich aus den genannten Vorschriften.
Vorsteuerabzug
Ist die Mehrwertsteuer im Kaufpreis enthalten?
Das
OLG München, Urteil vom 03.12.1997, 7 U 4297/97,
hat entschieden, dass im Zweifel bei einer Vereinbarung eines Preises für eine Gegenleistung die Mehrwertsteuer als unselbständiger Teil enthalten ist. Dies gilt insbesondere auch bei einem Vertragsabschluss zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Personen und selbst dann, wenn sie einen Vergleich abschließen.
Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
Der
BGH, Urteil vom 02.11.2001, V ZR 224/00,
hat entschieden, dass ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer grundsätzlich besteht. Dies gilt aber nur dann, wenn die Leistung der Umsatzsteuer unterfällt (§ 14 Abs. 1 UStG) oder eine bestandskräftige Besteuerung vorliegt (§ 242 BGB).
Ist die Rechtslage im Rahmen des Umsatzsteuerrechts ungewiss, so haben die Zivilgerichte dies abschließend zu beantworten, wenn deren Beurteilung keinen besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Natur begegnet.
korrekte Rechnungstellung (§ 14 UStG)
Vorsteuerabzug und richtige Anschrift
Im Rahmen des Vorsteuerabzugs nach dem Umsatzsteuergesetz hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.06.2018, XI R 20/14, entschieden, dass die Rechnungsanschrift dann nicht mit dem Sitz des Unternehmens übereinstimmen muss, wenn der leistende Unternehmer unter der von ihm angegebenen Rechnungsanschrift erreichbar ist. Insofern hat der BFH mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung geändert. Das Finanzamt habe keine ausreichenden Feststellungen getroffen dahingehend, dass eine Beurteilung, ob die materiellen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 UStG erfüllt sind, vorliegen. Insbesondere ist dabei nicht ausreichend, wenn Rechnungen an einen Briefkastensitz gesendet werden. Tatsächlich war im Streitfall es so, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung auch tatsächlich erhalten hat. Dies sei insofern ausreichend.
Die Entscheidung ist aber mit Vorsicht zu betrachten, da es um eine GmbH ging, die in Liquidation war.
Vollständige Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-
Der
BFH, Urteil vom 22.07.2015, V R 23/14,
hat entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal „vollständige Anschrift“, so wie es im § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG geregelt ist, nur dann erfüllt sei, wenn der leistende Unternehmer unter dieser Anschrift auch tatsächlich seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet. Lediglich ein Briefkastensitz ist dabei nicht ausreichend.
In Ergänzung dazu regelt Abschnitt 14.5 Abs. 2 Satz 3 UStAE, dass auch die Angabe eines Postfaches sowie die einer Großkundenadresse ausreichend sind. Die Finanzverwaltung verbleibt trotz des Urteils dabei, da die Auffassung des BFH sich nur auf die Angabe der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers bezogen habe. Eine Aussage zu den notwendigen Rechnungsangaben sei nicht getroffen worden. Das BMF hat weiter darauf verwiesen, dass der BFH diesbezüglich mit Entscheidungen vom 16. April 2016 (V R 25/15; XI R 20/14) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH diesbezüglich gestellt hat. Über die Entscheidung werde ich berichten.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft
Der
BFH, Urteil vom 23.09.2009, XI F 14/08,
hat entschieden, dass eine Grundstücksgemeinschaft einen Vorsteuerabzug nur dann durchführen kann, wenn die Rechnungen auf die Grundstücksgemeinschaft gerichtet sind und der Auftraggeber nicht deutlich macht, dass die Arbeiten für die Grundstücksgemeinschaft auszuführen sind.
Korrekte Rechnungserstellung und konkrete Leistungsbeschreibung
Der
BFH, Urteil vom 08.10.2008, V R 59/07,
hat unter Zugrundelegung von § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, 14 Abs. 4 UStG und Artikel 17 Abs. 2a, Artikel 18 Abs. 1 Richtlinie 77/388/ EWG sowie dessen Artikel 22 Abs. 3b, c entschieden, dass eine konkrete Leistungsbeschreibung erforderlich ist, damit der Vorsteuerabzug aus der Rechnung gezogen werden kann. Die abgerechnete Leistung muss identifizierbar sein. Dies muss sich entweder aus der Rechnung oder aus den weiteren Angaben in der Rechnung oder aus in Bezug genommene Geschäftsunterlagen ergeben. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vorsteuerabzug zu versagen.
Vorsteuerabzug nicht möglich bei Rechnung ohne Entgeltausweis
Der
BFH, Urteil vom 27.06.2000, V R 55/99,
hat entschieden, dass ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 nicht möglich ist, wenn in der Rechnung zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist. Es liegt insofern ein Verstoß gegen die Rechnungsvorschriften des § 14 Abs. 1, Abs. 4 UStG vor.
Rechnungsangabe: Lieferdatum
Der
BFH, Urteil vom 17.12.2008, XI R 62/07,
hat entschieden, dass in einer Rechnung auch dann zwingend der Zeitpunkt der Lieferung anzugeben ist, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Eine Nachvollziehbarkeit soll damit bezweckt werden.
Es liegt ansonsten keine ordnungsgemäße Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Grund dafür ist, dass die Pflichtangaben das Ziel verfolgen, die Erhebung der Umsatzsteuer und ihre Überprüfung sicher zu stellen. Die Angaben auf der Rechnung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar sein.
Andererseits besteht auch noch die Gefahr, dass hier der Betriebsausgabenabzug ausscheidet.
Abzugsberechtigung
Vorsteuerabzug und privat genutzter neuer Anbau
Der
BFH, Urteil vom 23.09.2009, XI R 18/08,
hat entschieden, dass die Vorsteuer aus Rechnungen für die Errichtung eines Anbaus an ein Unternehmen, wobei der Anbau nur privat genutzt wird, nicht abgezogen werden darf. Voraussetzung ist, dass beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. Bei kompletter privater Nutzung des Anbaus ist daher der Vorsteuerabzug nicht gegeben.
Kein Vorsteuerabzug bei Gebäude, das zu steuerfreien Umsätzen verwendet wird
Der
BFH, Urteil vom 08.10.2008, XI R 58/07,
hat entschieden, dass eine Grundstücksgemeinschaft, die ein Gebäude einerseits teilweise an eine Arztpraxis steuerfrei vermietet und im Übrigen die Gemeinschafter die Gebäudeteile für private Wohnzwecke nutzen, kein Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten geltend machen kann.
Steuersatz
Betreuung für Freizeitpferde führt zu keinem ermäßigten Steuersatz in der Umsatzsteuer
Der
BFH, Urteil vom 22.01.2004, V R 41/02,
hat entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die lediglich zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht unter den Begriff „Halten von Vieh“ gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen. Folge ist die Besteuerung der Umsätze nach dem allgemeinen Steuersatz.
Umsatzbesteuerung eines Partyservice
Der
BFH, Urteil vom 18.12.2008, V R 55/06,
hatte über die Umsatzbesteuerung eines Partyservice zu entscheiden. Kein Zeichen für eine Bewirtungstätigkeit sind dabei neben der Vermarktung von Lebensmitteln Dienstleistungen und Vorgänge, die gerade nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind. Nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden ist weiter deren Zubereitung zu einem bestimmten Zeitpunkt in verzehrfertigem Zustand.
Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen und innengemeinschaftlichen Lieferungen sowie Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet
Der
BFH musste sich in mehreren Urteilen mit diesem Thema auseinander setzen. Dabei ist festzuhalten:
Der Unternehmer muss den buchmäßigen Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 4 UStG in Verbindung mit § 13 UStDV bis zu dem Zeitpunkt führen, zu dem er die Umsatzsteuervoranmeldung für die Ausfuhrlieferung abzugeben hat. Der fehlende oder fehlerhaft aufgezeichnete Buchnachweis kann bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht nach den Verrechnungsberichtigungen geltenden Grundsätzen nachgeholt werden. Erfolgt dieser Nachweis nicht rechtzeitig oder in zulässiger Form, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzung aus § 6 Abs. 1 – Abs. 3a UStG vorliegen. Der BFH ändert in dieser Entscheidung vom 28.05.2009, V R 23/08, seine Rechtsprechung.
Auch hat der BFH, Urteil vom 23.04.2009, V R 84/07,
entschieden, dass es bei den Belegnachweis Anforderungen nach § 6 Abs. 4 UStG in Verbindung mit §§ 8 ff. UStDV verbleibt. Die Finanzverwaltung kann keine weiteren Voraussetzungen, zum Beispiel die Bevollmächtigung eines für den Abnehmer handelten Beauftragten nachzuweisen, verlangen.
Dies gilt nach der Entscheidung des BFH, vom 23.04.2009, V R 84/07, auch bei Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet.
Rückgängigmachung des Verzichts auf Umsatzsteuerbefreiung
Der
Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.2001, V R 23/00,
hat entschieden, dass der Verzicht auf Steuerbefreiung eines Umsatzes nach § 9 UStG bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung rückgängig gemacht werden kann. Dies erfolgt aber lediglich dadurch, dass der Unternehmer seinem Kunden anstelle einer Rechnung mit Mehrwertsteuer die Rechnung storniert und eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.
Die Rückgängigmachung wirkt auf das Jahr der Ausführung des Umsatzes zurück. Der leistende Unternehmer schuldet jedoch die dem Leistungsempfänger in Rechnung gestellte, aber nicht mehr geschuldete Umsatzsteuer bis zur Rechnungsberichtigung nach § 14 Abs. 2 UStG.
Mehrwertsteuerfreiheit bei Verkauf eines von einem Privaten erworbenen gemischt genutzten Pkw
Der
EuGH, Urteil vom 08.03.2001, C-
hat entschieden, dass Investitionsgüter, die privat erworben wurden und gemischt teilweise privat und teilweise unternehmerisch genutzt werden, bei Verkauf nicht mehrwertsteuerpflichtig sind. Nach Art. 2 Nr. 1 Mehrwertsteuersystemrichtlinie unterliegt normalerweise in vollem Umfang der Mehrwertsteuer. Hat der Steuerpflichtige aber nur den unternehmerisch genutzten Teil des Gegenstands seinem Unternehmensvermögen zugeführt, unterliegt nur die Veräußerung dieses Teils der Mehrwertsteuer. Der Erwerb von privater Seite wäre insoweit ohne Bedeutung. Wenn jedoch ein privat und ohne Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworbener Gegenstand entnommen wird, ist diese Leistung dem privaten Bereich des Unternehmers zuzurechnen und daher nicht der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.
Diese Entscheidung gilt selbstverständlich nicht nur für Pkw sondern für alle Investitionsgüter, die von privat erworben wurden und gemischt genutzt wurden.
Umsatzsteuerberichtigung bei tatsächlich nicht ausgeführter Leistung
Der
BFH, Urteil vom 22.02.2001, VI R 5/99,
hat entschieden, dass wenn eine Rechnung über eine tatsächlich nicht ausgeführte Leistung an den Aussteller zurückgegeben oder von diesem storniert wird, ohne dass der Empfänger die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abgezogen hat, liegt eine Gefährdung für das Steueraufkommen nicht mehr vor. Die nach § 14 Abs. 3 geschuldete Steuer ist jedoch zu berichtigen. Dies ist noch innerhalb des Festsetzungsverfahrens möglich, auch wenn die Festsetzung angefochten aber noch nicht rechtskräftig wurde. Der BFH verweist auf die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 19.09.2000, C-