Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fließt der jeweiligen Gemeinde zu, in der Betriebe oder Betriebsteile angesiedelt sind.

Die Gewerbesteuererklärung wird beim örtlich zuständigen Finanzamt abgegeben. Das Finanzamt erstellt daraufhin einen Grundlagenbescheid, der Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid der jeweiligen Gemeinde ist.

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem örtlichen Hebesätzen. Auskunft hierüber erteilt die jeweilige Gemeinde.

Die Erstellung der jeweiligen Gewerbesteuer-Erklärungen ist daher Grundaufgabe in der Steuerberatung.