Anhebung der Kleinunternehmergrenze ab dem Jahr 2020
Der Gesetzgeber hat für den Zeitraum ab 2020 die Grenze für den Kleinunternehmer nach § 19 UStG von € 17.500,00 auf € 22.000,00 angehoben. Dies bedeutet, dass bei Umsätzen bis dahin eine Umsatzsteuer nicht erhoben oder abgeführt werden muss. Insoweit steht den Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zu.