Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts sind vielerlei Aufgaben zu lösen, deren Bearbeitung angeboten wird:

Unfallschadenabwicklung

Bei Unfällen jeglicher Art zwischen Verkehrsteilnehmern müssen die Schäden erfaßt und geltend gemacht werden. Jeder denkt da zunächst einmal an die Reperaturkosten des Autos oder Motorrades. Die Abwicklung ist jedoch viel umfangreicher.

Bei Sachschäden ist zunächst einmal zu klären, wie dieser zustande kam und unter Zuhilfenahme von Sachverständigen der Unfall zu analysieren. Die Höhe eines Sachschadens ist dann sachverständig unterstützt festzustellen. Die entsprechenden Beteiligten und deren Versicherungen sind dann zu verständigen und die Forderungen zu begründen und zu beziffern. Bei Weigerung der Versicherung wäre diese dann gerichtlich in Anspruch zu nehmen und der Anspruch für den Geschädigten durchzusetzen.

Bei Personenschäden sind hier ebenfalls die Umstände des Unfalls zu klären sowie die Verletzungen, deren Umfang, Dauer und die möglichen Folgeschäden. Kontakt mit Ärzten, Krankenversicherern (privat und gesetzlich) ist hier ebenso zu suchen und auch Verdienst- oder Haushaltsführungsschäden sind geltend zu machen. Ggf. sind auch gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Zukunft zu erfassen und die Ersatzpflicht hierfür geltend zu machen und durchzusetzen.

Parallel dazu sind häufig Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Vorwürfe abzuklären. Bei kleineren Unfällen wird es häufig bei einer Verwarnung durch die Polizei bleiben. Hier hat man strafrechtlich oder im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten ziemlich wenig zu befürchten.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Häufig kommt es vor, dass einem Kraftfahrer eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Bußgeldbehörde setzt dann ein Bußgeld, Verwaltungsgebühren oder auch ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten Dauer fest.

Selbstverständlich hat jeder Betroffene das Recht, den Bußgeldbescheid auf seine Berechtigung hin überprüfen zu lassen. Gerade wenn ein Fahrverbot im Raum steht, kann dies zu erheblichen Problemen beim Arbeitgeber führen, nicht nur wenn man Berufskraftfahrer ist.

Nicht zu unterschützen sind auch die „Punkte“, die im Fahrerlaubnisregister einzutragen sind, auch diese können zu Fahrverboten führen, die sich existenzbedrohend auswirken können. Deswegen sollte gerade bei hohem Punktestand eine Überprüfung stattfinden.

Von meiner Kanzlei wird eine Überprüfung und Anfechtung des Bußgeldbescheids angeboten, die sachverständig unterstützt auch die technischen Gegebenheiten der von der Polizei oder den Ordnungsämtern verwendeten Meßgeräte überprüft. Gerade bei Fahrverboten sollten die Kosten für diese Prüfung nicht gescheut werden, denn nur so ist es möglich, relevante Meßfehler aufzudecken oder weitere Umstände einer nicht ordnungsgemäßen Messung zu klären, um so die Erfolgsaussichten prüfen zu können.

Unbedingt zu beachten ist die Einspruchsfrist  von zwei Wochen. Wird diese versäumt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und das Bußgeld sowie das Fahrverbot werden wirksam, auch wenn Fehler bei der Messung gemacht worden sein sollten.

Die meisten Vorwürfe in diesem Bereich , die sich der Autofahrer ausgesetzt sieht, sind Abstands- und Geschwindigkeitsverstöße. Darüber hinaus kommen u.a. Alkoholisierung, Handy am Steuer und Ladungsverstöße vor. Auch hier bietet meine Kanzlei professionelle Hilfe.

Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr kommen auch immer wieder Straftaten vor, bei denen die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt.

Die Delikte, die dem Autofahrer hier vorgeworfen werden, sind zumeist fahrlässige Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr und Verkehrsunfallflucht. Gerade wegen der Folgen, die eine solche tat mit sich bringen kann, ist eine fachlich versierte Strafverteidigung zu empfehlen. Denn als strafrechtliche Folgen kommen in Betracht: Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit und ohne Bewährung, Entziehung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten, Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und Auflagen z.B. Leistungen an den Geschädigten oder an eine gemeinnützige Einrichtung.

Die Strafverteidigung wird durch meine Kanzlei ebenfalls angeboten. Lassen Sie sich gerne beraten, auch per Mail.

Fahren Sie vorsichtig, achten Sie auf sich und andere im Straßenverkehr. Es geht auch um Ihr Leben und Ihre Gesundheit.