Kinderlärm und ordentliche Kündigung
Man sollte denken, dass Kinderlärm nicht zur ordentlichen Kündigung im Mietrecht berechtigt. Das Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.09.2018, 2-11 S 155/18, verwies jedoch darauf, dass Kinderlärm, sobald er die Grenzen der Sozialadäquanz überschreitet, zur ordentlichen Kündigung berechtigt. Es muss jedoch vom Vermieter dargelegt werden, welche Art von Belästigung zur welcher Tageszeit oder welche Zeit, Dauer, Frequenz, angefallen ist.