Kein Publikumsverkehr ab 11. Mai 2020
Aktualisiert! Der Zugang zur Kanzlei ist wieder möglich!
Aufgrund von § 12 Abs. 2 der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung sehe ich mich veranlasst, meine Kanzlei für den Publikumsverkehr zu schließen. Die Vorschrift ordnet an, dass in Dienstleistungsbetrieben Maskenpflicht herrscht, wenn Publikumsverkehr erfolgt. Da ich meinen Mitarbeiter nicht zumuten will, permanent mit Maske zu arbeiten, schließe ich die Kanzleiräume für Publikumsverkehr. dies gilt ab Montag, den 11. Mai 2020, bis zur Aufhebung der Maskenpflicht in Dienstleistungsbetrieben bei Parteiverkehr.
Meine Kanzlei ist weiter für Sie und Ihre rechtlichen und steuerlichen Belange da. Kontaktieren Sie mich bitte telefonisch, schriftlich, per Mail, per Facebook Messenger oder vereinbaren Sie einen Besprechungstermin per Skype oder Wire.
Sollten Sie Unterlagen abzugeben haben, werfen Sie diese bitte in den Briefkasten. Dieser befindet sich in der Rathausgasse vor dem Torbogen links. Sollten Sie Ordner haben übersenden Sie diese per Post oder einem ähnlichen Dienstleister oder vereinbaren Sie eine Abstellzeit vor meiner Kanzleitüre.
Wir arbeiten für Sie weiter!