Jetzt schon mehrfach: BVerfG fordert: Haltet den Rechtsweg ein, sonst wird das nichts mit der Verfassungsbeschwerde!

Das sollte nicht passieren. Während einige die Kämpfe vor dem Verfassungsgericht, die aufs Auge fallen, feiern, versteckt sich dahinter nur Unwissenheit oder Unfähigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht verweist jetzt schon in mehrfacher Entscheidungen darauf, dass der Rechtsweg einzuhalten ist. Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde war schon immer die Erschöpfung des Rechtswegs. In den Entscheidungen, die das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht, wird sogar aufgezeigt, wie es gehen soll. Insbesondere wird auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen, d. h. bei einzelnen Anordnungen muss man sich gegen diese wenden und gegebenenfalls dort im Eilrechtsschutz. Dann kann man zum Verwaltungsgerichtshof und zum Landesverfassungsgericht gehen. Danach steht der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei.

Auch beim Kampf gegen Normen zeigt das Verfassungsgericht, wie man vorgehen soll. Es verweist eindeutig auf die Normenkontrollklage der Länder.

Zur Rechtswegerschöpfung gehört auch die Anhörungsrüge (BVerfG, Entscheidung vom 01. Mai 2020 – 1 BvR 996/20).

Nach Presseberichten wurden bereits mehr als 1000 Verfahren eingereicht. Fast alle waren oder sind bei den richtigen und zuständigen Gerichten.

Viele dieser Gerichte äußern die Auffassung, dass eine Erfolgsaussicht in der Hauptsache schon bestehen könnte, wegen des Risikos, dennoch zu erkranken, wurde jedoch der Eilrechtsschutz versagt. Es wurde auch von den Gerichten darauf Wert gelegt, das jeden Tag die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überprüft werden müsse.

Also muß das Bundesverfassungsgericht nicht immer Retter in letzter Not sein, auch wenn das BVerfG ausnahmsweise Eilrechtsschutz gewähren darf.

Hier die Entscheidung des BVerfG vom 1. Mai 2020.

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