BayVGH: Sind Fitnessstudios Freizeiteinrichtungen oder Sportstätten?

Der Bay VGH entschied über ein Eilverfahren, welches er im Hinblick auf die gesundheitliche Lage zwar ablehnte, aber darauf verwies, dass genau diese Frage in einem Hauptsacheverfahren zu klären sei. Der Gesundheitsschutz sei momentan jedoch vorrangig. Deswegen wurde dem Eilverfahren auch nicht stattgegeben. Das Hauptsacheverfahren läuft.

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