BVerfG verlangt Ausnahmen vom Verbot der Religionsausübung
Schon mit Entscheidung vom 29 April 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Ausnahmen vom Verbot der Religionsausübung in den Coronaverordnungen erfolgen müssen.konkret richtete sich die Verfassungsbeschwerde gegen die niedersächsische Verordnung in der Fassung vom 24 April 2020.
Zischenzeitlich wurde dies zwar geändert, aber als Lockerung aufgrund der guten Zahlen verkauft. Dennoch oder gerade deshalb zeigt es, wie wichtig es ist, ein funktionierendes Verfassungsgericht zu haben.
Hier der Wortlaut der Entscheidung: