Kategorie: CORONA
LSG Bayern: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Unternehmer aufgrund von Corona verschoben
LSG München, Beschluss v. 06.05.2020 – L 7 BA 58/20 B ER:
Leitsatz: Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte kann vorliegen, wenn ein Unternehmer glaubhaft machen kann, allein aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus und nach Nutzung eigener finanzieller Möglichkeiten seine Zahlungsunfähigkeit bis zum Ende der seinen Betrieb einschränkenden Maßnahmen nur noch mit einer Erstattung bereits bezahlter, noch nicht bestandskräftiger Beitragsnachforderungen abwenden zu können.
Konsolidierte Lesefassung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020, die zuletzt durch §§ 1, 2 der Verordnung vom 14. Mai 2020 geändert worden ist
Zur Verhältnismäßigkeit der Regierungsmaßnahmen in der Corona-Krise – Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter – 11. Mai 2020
Bundesratsdrucksache hinsichtlich der kleinen Anfrage zur Verhältnismäßigkeit der Regierungsmaßnahmen vom 11. Mai 2020
Verhältnismäßigkeit der Corona-Eindämmungsstrategie und Schutz der Demokratie – Kleine Anfrage der LINKEN
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ( Corona-Steuerhilfegesetz)
Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts für KITA und Kindergartenverpflegung
Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 20. Mai 2020
Bayerischer Verfassungsgerichtshof sieht keine Ungleichbehandlung – 15. Mai 2020
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH München, Entscheidung v. 15.05.2020 – Vf. 34-VII-20) musste sich mit einer Popularklage auseinandersetzen. Diese richtet sich gegen die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Das einzige Argument, das vorgebracht wurde, war eine angebliche Ungleichbehandlung zwischen dem erlaubten Ausruhen einer Großfamilie im Park einerseits und dem Verbot des Grillens andererseits.
Der Verfassungsgerichtshof sah darin nur einen Rechtsreflex, wobei bei Massenerscheinungen generalisierende und typisierende Handlungsformen angeordnet werden dürfen zur Vermeidung des Normzwecks, hier der Gesundheit der Bürger. Gewisse Unreinheiten, Friktionen und Mängel müssten insoweit hingenommen werden.
Eigene Stellungnahme:
Die Entscheidung ist meines Erachtens richtig. Innerhalb einer Familie, egal ob Großfamilie oder nicht, besteht ein persönliches Näheverhältnis, welches eine Ansteckungsgefahr schon immanent mit sich trägt. Sollte eine in der Familie erkrankt sein, überträgt es höchstwahrscheinlich auf einen anderen in der Familie. Zwar mag dies bei einem Grillen durch eine Familie nicht anders sein, jedoch besteht auf öffentlichen Plätzen die Gefahr, die abstrakte Gefahr, dass sich weitere Personen dazu begeben und so eine Verbreitung ansteckender Krankheiten, die mit der Vorschrift verhindert werden soll, gerade geschaffen wird.
FDP fragt im Bundestag an, ob Vermögensabgabe – auch wegen Corona – geplant ist
Die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag fragt an, ob eine Vermögensabgabe geplant sei. Ziel der FDP dürfte sein, diese verhindern zu wollen.
Eine Ablehnung im Bundestag würde bedeuten, daß alle, die zwischen € 1200 und € 5000 Brutto (egal ob angestellt oder selbständig) die Folgen der Corona-Krise aus eigenen Mitteln zahlen müssen.